JUGENDSCHUTZ
Jugendschutzgesetz
Auch im Live Music Center Emden gilt das Jugendschutzgesetz.
Immer wieder gibt es bei Jugendlichen und Eltern viele Fragen, ob
und wie lange ein Kind im gewissen Alter eine Veranstaltung
besuchen darf oder nicht.
Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak und Alkohol und die Abgabe von Filmen und Computerspielen - zum Beispiel Verkauf und Verleih. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Musik-/Tanzveranstaltungen wie beispielsweise hier im LMC ist geregelt.
Für eine übersichtliche Erklärung/Darstellung, was das Jugenschutzgesetz regelt, klicken Sie auf das Bild oder laden Sie sich das Datenblatt "Jugendschutzgesetz" als PDF Datei herunter.
Begleitperson von Jugendlichen
Im Jugendschutzgesetz, wurde 2003 der Begriff
„erziehungsbeauftragte Person“ (§1 Abs.1 Nr.4 JuSchG) neu
eingeführt. Nach dieser Regelung können Eltern ihren Kindern, auch
entgegen der Alters - und Zeitgrenzen im Jugendschutzgesetz, den
Besuch von Gaststätten, Diskotheken und Tanzveranstaltungen
erlauben, wenn sie mit einer erwachsenen Person verbindlich
vereinbart haben, dass diese die Erziehungsaufgaben in Form von
Begleitung und Beaufsichtigung ihres Kindes übernimmt.
Einen Begleitschein zur Vorlage beim Veanstalter sowie ein Merkblatt finden Sie gleich hier als PDf Datei.
Alkohol? Kenn dein Limit.
Alkohol macht mehr kaputt, als du denkst.
Die Zahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die so viel
Alkohol getrunken haben, dass sie deswegen in einem Krankenhaus
behandelt werden mussten, ist zurückgegangen. Zwar werden immer
noch mehr junge Männer als Frauen wegen einer Alkoholvergiftung
stationär behandelt. Dafür fiel bei den Männern der Rückgang zum
Vorjahr besonders stark aus, nämlich um fast 16 Prozent. Auf die 16
Prozent sind die Statistiker gekommen, indem sie die Zahl der
Krankenhausfälle wegen Alkohol pro 100.000 Einwohner (im gleichen
Alter) ausrechneten. Und die lag im Jahr 2013 bei 336 Fällen je
100.000 gleichaltrige Einwohner. Im Jahr davor waren es noch 16
Prozent mehr. Bei den Frauen betrug der Rückgang ungefähr 7
Prozent.
Ein Blick in die Statistik zeigt: Krankenhauseinlieferungen wegen
einer Alkoholvergiftung kommen in allen Altersgruppen vor (z.B.
Altersgruppe „45 bis 50 Jahre“: 13.039 Personen). Menschen jeden
Alters sollten also über die Wirkungen und Risiken von Alkohol
Bescheid wissen.
Solche Berichte sowie viele tolle Tipps und Tricks zur Vermeidung
von Alkoholmissbrauch gibt es auf der Internetpräsentation von "Alkohol - Kenn dein Limit" unter www.kenn-dein-limit.info.