Jugendschutz

Jugendschutzgesetz

Auch im Live Music Center Emden gilt das Jugendschutzgesetz.

Immer wieder gibt es bei Jugendlichen und Eltern viele Fragen, ob und wie lange ein Kind im gewissen Alter eine Veranstaltung besuchen darf oder nicht.

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak und Alkohol und die Abgabe von Filmen und Computerspielen – zum Beispiel Verkauf und Verleih. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Musik-/Tanzveranstaltungen wie beispielsweise hier im LMC ist geregelt.

Für eine übersichtliche Erklärung/Darstellung, was das Jugenschutzgesetz regelt, laden Sie sich das Datenblatt „Jugendschutzgesetz“ als PDF Datei herunter.

Begleitperson von Jugendlichen
Im Jugendschutzgesetz, wurde 2003 der Begriff „erziehungsbeauftragte Person“ (§1 Abs.1 Nr.4 JuSchG) neu eingeführt. Nach dieser Regelung können Eltern ihren Kindern, auch entgegen der Alters – und Zeitgrenzen im Jugendschutzgesetz, den Besuch von Gaststätten, Diskotheken und Tanzveranstaltungen erlauben, wenn sie mit einer erwachsenen Person verbindlich vereinbart haben, dass diese die Erziehungsaufgaben in Form von Begleitung und Beaufsichtigung ihres Kindes übernimmt.

Einen Begleitschein zur Vorlage beim Veranstalter sowie ein Merkblatt finden Sie gleich hier als PDf Datei.

Jugendschutzgesetz

Merkblatt Erziehungsbeauftragung

Vollmacht Erziehungsbeauftragter

Alkohol? Kenn dein Limit.

Alkohol macht mehr kaputt, als du denkst.

Die Zahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die so viel Alkohol getrunken haben, dass sie deswegen in einem Krankenhaus behandelt werden mussten, ist zurückgegangen. Zwar werden immer noch mehr junge Männer als Frauen wegen einer Alkoholvergiftung stationär behandelt. Dafür fiel bei den Männern der Rückgang zum Vorjahr besonders stark aus, nämlich um fast 16 Prozent. Auf die 16 Prozent sind die Statistiker gekommen, indem sie die Zahl der Krankenhausfälle wegen Alkohol pro 100.000 Einwohner (im gleichen Alter) ausrechneten. Und die lag im Jahr 2013 bei 336 Fällen je 100.000 gleichaltrige Einwohner. Im Jahr davor waren es noch 16 Prozent mehr. Bei den Frauen betrug der Rückgang ungefähr 7 Prozent.

Ein Blick in die Statistik zeigt: Krankenhauseinlieferungen wegen einer Alkoholvergiftung kommen in allen Altersgruppen vor (z.B. Altersgruppe „45 bis 50 Jahre“: 13.039 Personen). Menschen jeden Alters sollten also über die Wirkungen und Risiken von Alkohol Bescheid wissen.

Solche Berichte sowie viele tolle Tipps und Tricks zur Vermeidung von Alkoholmissbrauch gibt es auf der Internetpräsenz von „Alkohol – Kenn dein Limit“ unter www.kenn-dein-limit.info.